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Leistungen-Beratung

Beratung

Welche Beratungen bietet medpool ambulante Dienste?

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Für Personen, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeldleistungen beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen sogenannte Beratungseinsätze nach Paragraf 37 Abs 3 SGB XI von einem anerkannten ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.
Pflegebedürftige der Grade 2 und 3 benötigen diesen Beratungseinsatz zweimal jährlich, die Pflegegrade 4 und 5 jedoch viermal im Jahr.
Der Besuch findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt und hierbei soll sichergestellt werden, dass die Pflege durch die Angehörigen gesichert ist. Auch hier stehen unsere qualifizierten Pflegefachkräfte Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite.

Pflegeberatung nach § 45 SGB XI
Pflegende Angehörige sind häufig allein mit dem, was sie leisten und im Pflegealltag erleben. Sie sind für die zu pflegende Person der Hauptansprechpartner und es ist wichtig, dass eine dauerhafte Überforderung vermieden wird. Die Pflegeversicherung bietet mit dem sogenannten Beratungseinsatz nach Paragraf 45 SGB XI die Möglichkeit, die pflegende Person mit Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema „Pflege zu Hause“ zu unterstützen. Medpool ambulante Dienste bietet Ihnen mit qualifizierten Pflegeberatern die Möglichkeit, dieses Angebot zu nutzen.

Inhalte eines Beratungsgespräches nach § 45 SGB XI sind zum Beispiel:

  • Beratung zu der individuellen Pflegesituation
  • Anträge auf Verschlimmerung zu erarbeiten und bei der Pflegekasse zu stellen
  • Informationen zu Verbesserungen und Anpassungen des Wohnumfeldes
  • Vermittlung von Fehlervermeidung in der Pflege

Kontaktieren Sie uns gerne für einen unverbindlichen Beratungstermin