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Betreuungsleistungen bis zu 24-Std-täglich

Was versteht man unter Betreuungsleistungen?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben monatlich einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für die sogenannten Betreuungsleistungen zur Verfügung.

Leistungen, die Pflegebedürftige im Rahmen des Entlastungsbetrages abrufen können, sind beispielsweise:

  • Erledigungen von Einkäufen (sowohl in Begleitung der Pflegebedürftigen als auch in ihrem Auftrag)
  • Dienstleistungen im Haushalt wie zum Beispiel eine Haushaltshilfe
  • Botengänge oder Begleitungen bei Freizeitaktivitäten oder Arztbesuchen
  • sinnvolle Beschäftigungen (auch von Demenzerkrankten)

Darüber hinaus können wir pflegende Angehörige im Selbstzahlermodell mit qualifizierten Leistungen unterstützen. Diese Leistungen tragen dazu bei, die Angehörigen zu entlasten und ihnen eine Auszeit zu ermöglichen.

Unsere individuellen Leistungen für diesen Service beinhalten vor allem:

  • stundenweise vor Ort-Betreuung/Pflege (bis zu 24-Stunden täglich)

Möchten Sie mehr über Betreuungsleistungen erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Beratung