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Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)

Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ist nach der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2023 in Kraft getreten.

Es bringt unter anderem auch Änderungen bei den Leistungsansprüchen der Pflegebedürftigen gegenüber der Pflegekassen mit sich. Ein Schwerpunkt des PUEG liegt unter anderem auf der ambulanten Pflege.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die für Sie in der ambulanten Pflege wichtigen Beträge, die ab dem 1. Januar 2024 gelten:

PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld --- 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen --- 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Entlastungsbetrag 125€ 125 € 125 € 125 € 125 €
Verhinderungspflege --- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €

Für ein Beratungsgespräch zu Fragen rund um Ihre ambulante Pflege kontaktieren Sie uns gerne

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